Schätzungsweise 2 Millionen streunende Katzen leben in Deutschland, sommers wie winters, oft krank und unterernährt. Und die meisten unkastriert. Die Folge ist klar, die Katzen vermehren sich.

Haben die Kitten Glück landen sie im Tierheim oder bei tierlieben Menschen, die ihnen eine Perspektive geben. Geschieht dies nicht, werden viele von ihnen nicht sehr alt, sondern Opfern des Straßenverkehrs, von Krankheiten oder Menschen, die es nicht gut mit ihnen meinen. Aber auch die Tierheime sind teilweise schon überfüllt, besonders in der „Kittenzeit“. Nur was hat das mit einer möglichen Kastrationspflicht für Katzen zu tun?

Die einzige sinnvolle und tiergerechte Möglichkeit, diese Vermehrung und das damit einhergehende Katzenelend zu reduzieren, ist die Kastration. Nicht nur die Kastration der Streunerkatzen, sondern auch und vor allem auch die Kastration von Freigängerkatzen. Denn jeder Freigänger sorgt für Nachwuchs, ganz gleich, ob Katze oder Kater. Würde jeder Katzenhalter seine Katzen kastrieren lassen, bevor sie in den Freigang gehen, wäre eine von oben bestimmte Pflicht nicht notwendig. Nur leider ist es so, dass viele Katzenhalter ihre Freigänger sei es aus Unwissenheit, schlichter Unbekümmertheit oder weil man gerne auch einmal Katzenkinder hätte, leider nicht kastrieren lassen.

Appelle erreichen meist eher die ohnehin schon engagierten Katzenhalter, deren Katzen bereits kastriert und gekennzeichnet sind. Viele Städte, die bereits eine Kastrationspflicht für Katzen eingeführt haben, berichten zudem von einer Verbesserung der Gesamtsituation. Auch wenn es nach wie vor schwierig ist, die Durchführung der Kastrations- und Kennzeichnungspflicht zu kontrollieren, so erleichtert es die Kastrationspflicht für Katzen doch unter anderem auch Tierschutzorganisationen (auch in rechtlicher Hinsicht) freilaufende Katzen einzufangen und kastrieren zu lassen.

Darüber hinaus können die freilebenden Katzen auch ein Gesundheitsrisiko für die eigenen Katzen darstellen. So kommt es bei einer Verpaarung oder auch nur bei Kontakt (Katerkämpfen etc.) unter Umständen zur Übertragung von gefährlichen Infektionskrankheiten, wie FeLV (Leukose) oder FIV („Katzen-AIDS“). Parasiten sind da noch das geringste Problem. Auch ein Punkt, der dafür spricht, die eigenen Katzen kastrieren zu lassen, ob nun „gezwungenermaßen“ oder aus eigenem Antrieb heraus.

Viele Städte und Gemeinden, vor allem in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben bereits eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Katzen erlassen, wünschenswert wäre jedoch eine übergreifende Regelung. Eine Petition für eine bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht findet ihr bei Tasso e. V..

Nur Freigänger kastrieren lassen?

„Meine Katze bleibt in der Wohnung, die muss nicht kastriert werden.“ Solche Aussagen höre ich häufig. Dabei wird jedoch häufig vergessen, dass rollige Katzen zum einen sehr erfinderisch sind, wenn sie zum Kater möchten und zum anderen die Gefahr einer Dauerrolligkeit besteht, wenn die Katze nicht gedeckt wird. Potente Kater in der Wohnung zu halten, ist ebenfalls in vielen Fällen mit Problemen verbunden. Genaueres dazu unter: Aussagen rund um die Katzenkastration – Mythos oder Wahrheit.

Dazu kommt, dass natürlich auch die Vermehrung von Wohnungskatzen die Zahl der zu vermittelnden Katzen erhöht, obwohl ohnehin schon so viele Katzenkinder und erwachsene Katzen ein Zuhause suchen. Es zeugt daher nur von Verantwortungsbewusstsein, auch Wohnungskatzen rechtzeitig kastrieren zu lassen und nicht mit diesen zu vermehren.

Entscheidet ihr euch, trotz aller Bedenken, dafür, eure Katze Nachwuchs bekommen zu lassen oder euren Kater zeugen zu lassen, dann gilt es in jedem Fall sich VORHER gründlich zu informieren und vernünftig zu überlegen, ob man den Kosten- und Zeitaufwand (und der kann sehr hoch sein, besonders wenn es zu Komplikationen kommt) bewältigen und mit den Risiken leben kann, die Trächtigkeit, Geburt und Jungenaufzucht mit sich bringen können.

Wie steht ihr zur Kastrations- und Kennzeichnungspflicht?

(Bild: © Stray von Wm Jas unter der CC.)

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