[Gastbeitrag] Der Stubentiger gehört in Deutschland zu den beliebtesten Haustieren und belegt sogar noch vor dem Hund einen Spitzenplatz. Kein Wunder – gelten Katzen doch als pflegeleichter als Hunde und bleiben trotz der direkten Nähe zu uns Menschen ein eigenständiger Charakter. Und dank der Bemühungen unzähliger Züchter existiert inzwischen eine Vielzahl an Rassen, die nicht nur mehr Leben, sondern auch Farbe in den Alltag bringen.
Familien und Singles, welche über die Anschaffung einer Katzen nachdenken, machen sich mit Sicherheit darüber Gedanken, wie der Haustiger optimal untergebracht und versorgt wird. Schließlich bringt ein Haustier immer eine gewisse Verantwortung mit sich. Wie sieht es aber mit anderen Bereichen aus, die oft unberücksichtigt bleiben?
Tipps für Katzenliebhaber
Eine Katze liebt ihre Freiheit. Und wo sie es kann, wird sie hin und wieder ihrem Instinkt als Raubtier folgen. Für das nachbarschaftliche Zusammenleben könnte dies zu einer Belastung werden – wenn dem Jagdinstinkt zum Beispiel des Nachbars Zierfische oder Ziervögel zum Opfer fallen. Und was passiert, wenn der Stubentiger plötzlich auf der Straße auftaucht und Autofahrer verschreckt ausweichen?
In den geschilderten Fällen kann es für den Halter einer Katze teuer werden. Denn § 833 BGB spricht diesbezüglich eine eindeutige Sprache. Private Halter von Haustieren sind für verursachte Schäden an Personen und Sachen verantwortlich. Was bedeutet dies im Klartext? Weicht ein Radfahrer dem Haustiger aus und stürzt dabei, könnte es zu Schadenersatzforderungen kommen, die teuer werden.
Sicherheit bietet hier eine private Haftpflichtversicherung. Anders als Hunde fallen Katzen noch in deren Geltungsbereich, eine separate Halterhaftpflicht ist daher unnötig. An diesem Punkt werden viele Katzenliebhaber aufatmen. Allerdings sollte man generell im Auge behalten, welche Leistungen die Haftpflichtversicherung im Schadensfall übernimmt.
Tipp: Gerade wenn Einbauküche oder angemietetes Mobiliar in Mitleidenschaft gezogen werden (Stichwort Krallen) könnte Ärger drohen. Nicht jede Versicherung deckt den Mietsachschaden. Ein weiterer Punkt: Wird die Katze während der Abwesenheit ihrer Halter privat beaufsichtigt, ist der Versicherungsschutz unbedingt zu klären. Gleiches gilt übrigens, wenn der Stubentiger mit auf Reisen geht – speziell unter dem Gesichtspunkt, ob der Versicherer für Schäden im Ausland aufkommt oder nicht.
Die richtige Haftpflichtversicherung, finden Sie zum Beispiel auf https://www.finanzen.de/haftpflichtversicherung.
(Bild: Riki Pelikan / pixelio.de / Text: Nicole Röhle)
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