Meldungen, Tierschutz

Kastrationspflicht für Freigänger – nun auch in Luckenwalde

Als erste Gemeinde in Brandenburg hat nun auch Luckenwalde eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigänger eingeführt. Ab 1. August müssen dort alle Katzen ab 5 Monaten, die Freigang genießen, kastriert und gekennzeichnet sein. Ausgenommen von der Verordnung sind aktuell noch die Ortsteile Kolzenburg und Frankenfelde. Katzenhalter, deren Katzen bisher noch nicht kastriert sind, können sich an Ordnungs- und Rechtsamt der Stadt wenden und dort eine Bestätigung und eine Tierarztliste anfordern. Wird das Tier bei einem der aufgeführten Tierärzte kastriert, übernimmt die Gemeinde bei weiblichen Katzen einen Kostenanteil von 60 Euro, bei Katern von 50 Euro. Die Kennzeichnung der Tiere wird mit 10 Euro bezuschusst. Die Kosten werden so lange anteilig übernommen, bis die dafür vorgesehenen 10.000 Euro aufgebraucht sind.

Weitere Informationen: Luckenwalde führt Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen ein – aho Redaktion Kleintiere & Pferde