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Auch die beste Beziehung kann einmal in die Brüche gehen und gerade bei Haustieren stellt sich dann die Frage, wohin damit. Viele landen dann als „Scheidungswaisen“ im Tierheim, bei anderen entbrennt Streit, darüber wer die Katzen mitnimmt, ob die Katzen getrennt werden und wer dann welche Katze bei sich aufnimmt usw. Für alle Beteiligten und insbesondere auch für die Stubentiger keine schöne Situation.

Wie sieht es rechtlich aus?

Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich gelten Katzen (und andere Haustiere) vor dem Gesetz als Sache, werden also, wenn sie in der Ehe zusammen angeschafft wurden, grundsätzlich nach der Hausratsverordnung verteilt, also einem der ehemaligen Ehepartner zugesprochen. Je nach Fall wird hier individuell entschieden.

Sind bei nichtehelichen Partnerschaften beide Parteien Eigentümer der Katze, also z. B. bei gemeinsamer Anschaffung, muss die Miteigentümerschaft aufgelöst werden, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Eine Teilung der „Sache Katze“ ist nicht möglich. Eine Auflösung der Eigentümerschaft durch Verkauf meist nicht erwünscht. Geht die Angelegenheit vor Gericht erfolgt eine Interessensabwägung, in die z. B. auch einfließen kann, wer sich hauptsächlich um die Katzen gekümmert hat, wer für Tierarztbesuche aufgekommen ist etc. Der Partner, der das Tier nicht erhält, muss eine Entschädigung erhalten, in die neben dem materiellen Wert, auch der „ideele Wert“ (die Zuneigung und Bindung zum Tier) mit einfließt.

Ein Familienbesuchsrecht (Umgangsrecht), wie bei Kindern gibt es für Haustiere in der Regel nicht.

Kann man Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden?

Schwer zu sagen, das kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist es jedoch kein Schaden, vor Anschaffung der Katzen darüber zu sprechen, wer die Katzen nimmt, sollte es zu einer Trennung kommen. Sicherheitshalber kann man diese Übereinkunft auch schriftlich festhalten, gerade bei einer nicht einvernehmlichen Trennung kann eine mündliche Vereinbarung schnell vergessen werden.

Was ist für die Katze(n) am besten?

Trotz allen rechtlichen Regelungen und vorherigen Übereinkünften sollte letzten Endes natürlich immer das Wohl der Tiere im Vordergrund stehen und nicht die Wünsche der einzelnen Parteien. Für die Katzen ist es wichtig, dass ihr Leben weiterhin in geregelten Bahnen verläuft und sie die gewohnte Aufmerksamkeit bekommen können. Auch sollte in die Entscheidung mit einfließen, wer die Bezugsperson im Haushalt ist, ob die Katzen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, ob die Katzen sehr aneinander hängen, so dass eine Trennung nicht in Frage kommt, ob die finanziellen Mittel vorhanden sind, die Katzen adäquat, auch im Krankheitsfall, zu versorgen usw.

Auch wenn die Katzen in der gewohnten Umgebung bei ihrer Bezugsperson und ihrem Katzenkumpel bleiben können, so merken sie doch, dass plötzlich ein Mensch fehlt und auch, dass ihr Personal vielleicht plötzlich sehr traurig ist. Hier ist Feingefühl gefragt und vermehrte Streicheleinheiten freuen nicht nur die Katzen, sondern auch den eventuell von Liebeskummer geplagten Halter.

Verlief die Trennung einvernehmlich, wäre zu überlegen, ob der Ex-Partner nicht vielleicht weiterhin als Catsitter zur Verfügung steht. Schließlich kennt er/sie die Katzen, ihre Eigenheiten, eventuelle Krankheiten etc. viel besser, als die meisten Außenstehenden.

Habt ihr irgendwelche Vereinbarungen bezüglich der Katzen getroffen, falls es zu einer Trennung kommen sollte?

(Bild: (c) Hausmacher Art / pixelio.de )