Häufig höre ich, warum denn Tierschutzorganisationen oder Katzenhilfen für ihre Schützlinge auch noch eine „exorbitant hohe“ Schutzgebühr verlangen, wo diese doch froh sein sollten, wenn eine der Katzen ein neues Zuhause findet. Und außerdem bekommt man die Katzen vom Bauern oder über Kleinanzeigen ja auch umsonst, warum also Schutzgebühr zahlen?

Wie die Bezeichnung Schutzgebühr schon sagt, dient diese Gebühr dem Schutz der Tiere, denn nicht jeder der eine Katze bei sich aufnehmen möchte, hat auch gute Absichten. So geraten nicht wenige der verschenkten Katzen an Tierhändler und landen danach in Versuchslaboren oder in der Pelztierindustrie, andere landen bei Tierquälern, die ihre kranken Fantasien an unschuldigen Tieren ausleben möchten. Hier bildet die Schutzgebühr eine zumindest teilweise Sicherheit für die den Organisationen anvertrauten Katzen.

Auch ist es oft so, dass Menschen etwas erst dann zu schätzen wissen, wenn es auch etwas gekostet hat (was nichts kostet, ist auch nichts wert). Eine Katze, in die man schon bei der Anschaffung investiert hat, bringen viele Katzenhalter schneller zum Tierarzt usw., als eine geschenkte Katze. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel, jedoch gibt es solche Fälle und so wenige sind es nicht.

Die Schutzgebühr schützt auch vor der unbedachten Anschaffung (kostet ja etwas). Entsprechend überlegen sich die zukünftigen Katzenhalter bevor sie investieren, eher, ob sie wirklich Zeit und Geld für ein Kätzchen aufbringen möchten, als wenn sie dieses umsonst schnell mitnehmen und zu Hause als Überraschung für die Kinder präsentieren können. Entsprechend landen die Katzen nicht so schnell wieder in der Vermittlung oder im Tierheim, als bei unbedachten, spontanen Anschaffungen. Auch hilft die Schutzgebühr den Organisationen ein wenig bei der Beurteilung der finanziellen Lage der zukünftigen Katzeneltern. Wer schon Probleme hat, die Schutzgebühr zu zahlen, kommt vielleicht auch schnell in die Bredouille, wenn größere Ausgaben beim Tierarzt anstehen.

Neben diesen Überlegungen zum Schutz der zu vermittelnden Katzen ist die entrichtete Schutzgebühr natürlich auch ein kleiner Ausgleich für die Ausgaben, die regelmäßig anfallen, bis eine Katze vermittelt werden kann. So sind die Katzen in der Regel geimpft, gechipt und entwurmt und im passenden Alter auch kastriert. Auch wird meist ein Test durchgeführt, um ansteckende Krankheiten wie FelV und FIV ausschließen bzw. die zukünftigen Katzenhalter darauf aufmerksam machen zu können. Oft sind die Katzen, wenn sie aufgenommen werden, krank und verwahrlost, entsprechend steigen die Kosten.

Dazu kommen noch Kosten für Futter und Verbrauchsmaterial (Katzenstreu etc.), Kraftstoffkosten für die Vor- und Nachkontrolle etc. Wer sich diese Posten ein wenig zusammenrechnet, erkennt schnell, dass die Schutzgebühr diese Kosten oft nicht einmal annähernd deckt. Dazu kommt, dass die die meisten Tierhilfen ehrenamtlich tätig sind und sich oft nur aus Spenden und der Schutzgebühr finanzieren. Viele kümmern sich neben der Vermittlung auch um andere katzenschutztechnische Belange, wie zum Beispiel die Kastration wildlebender Katzen.

Die Schutzgebühr wird folglich nicht erhoben, um zukünftigen Katzenhaltern das Geld aus der Tasche zu ziehen, sondern um die Katzen in der Vermittlung bestmöglich zu schützen und die aktive Tierschutzarbeit aufrechtzuerhalten.

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