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In letzter Zeit lese ich wieder vermehrt, dass arme ausgesetzte Katzen aufgenommen wurden und vermittelt werden sollen. Grundsätzlich natürlich toll, allerdings auf die Nachfrage, ob die Katze denn schon als Fundtier gemeldet wurde oder ob man zumindest mal beim Tierarzt war, um zu kontrollieren, ob sie gechipt ist… Fehlanzeige.

Schließlich sah die Katze ja so hungrig (wahlweise durch „einsam“, „dünn“, „traurig“… ersetzen) aus, die muss einfach ausgesetzt worden sein. Daher heute ein kleiner Einblick in die sinnvolle und rechtlich einwandfreie Vorgehensweise, wenn eine Katze gefunden wurde.

Feststellen, ob die Katze wirklich kein Zuhause hat

Katzen, besonders unkastrierte, sind auf ihren Streifzügen oft weit unterwegs und laufen auch gerne täglich ähnliche Wege ab. Es kann also gut sein, dass eine Katze regelmäßig vorbeikommt, aber dennoch ein Zuhause hat, in dem sie regelmäßig gefüttert und umsorgt wird.

Dass eine Katze kein Halsband trägt, ist ebenfalls keine Gewähr dafür, dass sie kein Zuhause hat, da viele Katzenhalter aus Sicherheitsgründen zu Recht auf Halsbänder verzichten. Es gilt also gut zu beobachten, bevor man eine Katze aufnimmt oder im eigenen Garten anfüttert.

Sonderfall: Die Katze wurde definitiv ausgesetzt

Wenn ihr eine Katze in einem zugeklebten Karton, im Transportkorb irgendwo im Park findet oder ähnliches, könnt ihr mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Katze ausgesetzt wurde. Wartet dann bitte eine angemessene Zeit (es soll durchaus Menschen geben, die ihre Katze unbeaufsichtigt in der Transportbox an der Raststätte abstellen, damit sie während der Pipipause frische Luft schnappen kann) und nehmt die Katze dann mit und/oder informiert sofort die Polizei oder den örtlichen Tierschutz, damit sich um das Tier gekümmert wird. Meist hat man gerade an Parkplätzen o. ä. die Nummer der Polizei schneller bei der Hand. Bitte warten, bis jemand vor Ort ist. Wenn ihr die Katze mitnehmt, den Fund ebenfalls bei den zuständigen Stellen melden.

Sonderfall: Die Katze ist verletzt

Einer verletzten Katze muss geholfen werden. Seid jedoch vorsichtig, damit euch die Katze nicht verletzt. Lederhandschuhe, sofern vorhanden, sind in vielen Fällen sicherlich von Vorteil. Das Tier bitte nach Möglichkeit nur in einem geeigneten Behälter zum Tierarzt transportieren und nur im äußersten Notfall ohne.

Es nützt niemandem etwas, wenn ihr durch eine panische Katze im Auto einen Unfall baut. Traut ihr euch das nicht zu, informiert bitte die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein und wartet, bis jemand vor Ort ist.

Sonderfall: Die Katze wirkt vernachlässigt / stark abgemagert

Nur weil eine Katze dünn oder ungepflegt aussieht, muss sie nicht herrenlos sein, es ist aber möglich, dass es sich um eine entlaufene Katze handelt, die schon längere Zeit draußen unterwegs ist. Katzen laufen oft weite Strecken. Es kann auch sein, dass sie zwar Besitzer hat, diese sich aber nicht wirklich um sie kümmern.

Handelt bitte spätestens, wenn die Katze krank wirkt, stark abgemagert und/oder ungepflegt ist, stark mit Parasiten befallen ist oder kahle Stellen im Fell aufweist. Die Katze in jedem Fall erst dem Tierarzt vorstellen, besonders wenn ihr eigene Katzen habt. Kahle Stellen können auf Hautpilzerkrankungen bei der Katze hinweisen, die auch den Menschen befallen können, also Vorsicht.

Eine Katze, die bettelt oder regelmäßig auf dem Grundstück erscheint, bitte grundsätzlich nicht einfach füttern. Wirkt die Katze sehr hungrig, füttert ihr die Katze maximal einmal und wartet dann ab. Kommt sie regelmäßig wieder, dann gebt ihr bitte höchstens täglich eine kleine Portion, die sie nicht davon abhält, nach Hause zum Futtern zu gehen und hängt Zettel auf, in denen ihr informiert, dass euch die Katze regelmäßig besucht und fragt, ob sie vielleicht jemand kennt. Nehmt die Katze bitte vorerst nicht mit ins Haus, außer wenn wirklicher Handlungsbedarf besteht.

Sonderfall: Wilde Kitten im Garten

Es kommt vor, dass wilde Hauskatzen ihren Nachwuchs im eigenen Garten, Schrebergarten, Schuppen etc. bekommen. Damit die Kleinen nicht wild aufwachsen und sich als Streuner munter weiter vermehren oder früh sterben, sollte gehandelt werden. Im Idealfall wird die Mutter samt Kitten eingefangen. Holt euch dazu am besten Hilfe vom Tierschutz, wenn ihr keine Erfahrung damit habt. Ist die Mutter grundsätzlich zutraulich, klappt es vielleicht auch ohne.

Auf jeden Fall solltet ihr die Katzenfamilie genau beobachten, um festzustellen, wie viele Katzenkinder vorhanden sind, damit keines versehentlich zurückbleibt. Nach dem Einfangen stellt ihr Mutter und Nachwuchs am besten zeitnah dem Tierarzt vor und entscheidet ggf. in Zusammenarbeit mit dem Tierschutz über das weitere Vorgehen. Auf jeden Fall sollten die Mutter kastriert und die Kitten im entsprechenden Alter in gute Hände vermittelt werden. Ob die Mutter an der Fundstelle wieder freigelassen werden kann oder auch vermittelt wird, kommt auf den Einzelfall an.

Sonderfall: Die Katze befindet sich in unmittelbarer Gefahr

Wenn ihr eine Katze mitten auf einer stark befahrenen Straße oder an einer anderen Stelle seht, an der sie in unmittelbarer Gefahr schwebt, dann zögert bitte nicht und versucht die Katze einzusammeln. Das Ganze bitte vernünftig, also bitte eher die zuständigen Stellen informieren, als z. B. auf eigene Faust auf den nächsten Baum zu klettern und dann abzustürzen.

Sonderfall: Katze im Mehrfamilienhaus gefunden

Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus lebt und eine Katze auf dem Flur findet, kann es sein, dass es sich um eine entlaufene Wohnungskatze handelt. In diesem Fall ist es natürlich sinnvoll, dafür zu sorgen, dass die Katze nicht auf die Straße läuft. Nehmt die Katze im Zweifelsfall mit und befragt die Bewohner, ob sie von jemandem vermisst wird. Zusätzlich am besten einen deutlichen Hinweis an eurer Haustür oder an einem stark frequentierten Ort (Briefkästen o. ä.) am besten mit Bild anbringen.

Findet sich niemand, die Katze bitte als Fundtier melden, da es möglich ist, dass sie einfach mit ins Haus geschlüpft ist, dort aber eigentlich gar nicht hingehört.

Sonderfall: Katze im Keller, Schuppen oder Gartenhaus

Immer wieder einmal werden Katzen versehentlich im Keller, der Garage, im Gartenhaus oder an einem anderen Ort eingesperrt. Findet ihr dort eine Katze, gebt ihr bitte etwas Wasser und öffnet die Tür, damit sie nach Hause laufen kann. Verschwindet sie auch nach längerer Zeit nicht oder hätte die Möglichkeit, den Raum freiwillig zu verlassen und kommt immer wieder, könnte es sich um eine Fundkatze handeln. Überprüft bitte, bevor ihr die Katze mit ins Haus nehmt oder ins Tierheim bringt, ob es sich eventuell um ein weibliches Tier handelt, das dort seine Jungen aufzieht.

Eine Fundkatze aufnehmen

Haltet ihr eine Katze für herrenlos oder entlaufen und möchtet sie (vorübergehend oder für immer) aufnehmen, dann sollte sie zuerst vom Tierarzt untersucht werden, um zu sehen, ob sie gesund ist und um die Ansteckung eurer eigenen Haustiere zu verhindern. Beim Tierarzt kann auch geprüft werden, ob die Katze einen Chip trägt. Ob sie tätowiert ist, könnt ihr selbst kontrollieren, indem ihr euch die Ohren der zugelaufenen Katze genauer anseht. Bitte in jedem Fall auch prüfen bzw. vom Tierarzt prüfen lassen, ob es sich um eine weibliche Katze handelt, die kürzlich geworfen hat.

Außerdem muss der Fund in jedem Fall bei den zuständigen Stellen (Gemeinde, Tierschutz, Polizei, je nachdem, wer bei euch zuständig ist) gemeldet werden. Zusätzlich am besten Zettel mit der Fundmeldung aufhängen und ein wachsames Auge auf Suchmeldungen in der Umgebung und in der Zeitung haben. Von Vorteil ist es auch, die Tierärzte in der Umgebung zu informieren, viele besorgte Katzenhalter fragen dort nach. Auf vielen Internetseiten (z. B. bei Tasso) und in der Tageszeitung kann oft kostenlos eine Fundmeldung geschalten werden. Eine Auswahl an nützlichen Links findet ihr hier. Wenn ihr die Katze nicht behalten könnt oder möchtet, bringt sie bitte ins Tierheim.

Die rechtliche Seite

Fundtiere sind zwar keine Sachen, dennoch gelten für sie die fundrechtlichen Bestimmungen nach §§965 bis §§984 BGB. Das bedeutet, die Tiere müssen UMGEHEND offiziell als Fund gemeldet und an ihren Besitzer zurückgegeben werden, wenn er gefunden werden kann. Die zuständige Stelle (Gemeinde, Fundbüro, Polizei…) muss die offizielle Fundmeldung entgegennehmen und das Tier für bis zu 6 Monate tiergerecht unterbringen, füttern und bei Bedarf tierärztlich versorgen lassen. Meist wird diese Aufgabe vom zuständigen Tierheim/Tierschutzverein übernommen. Auch der Finder darf das Tier grundsätzlich tiergerecht beherbergen und kann es nach Ablauf von 6 Monaten endgültig behalten.

Wird der Eigentümer gefunden, hat er nach §970 BGB die Kosten für die tierärztliche Erstversorgung, Unterbringung und Verpflegung zu tragen. Kann er nicht ermittelt werden, kommt die zuständige Gemeinde für die Kosten auf, jedoch erst ab Tag der Fundmeldung und für maximal 30 Tage.

Den Fund eines Tieres nicht UMGEHEND zu melden, gilt grundsätzlich als Fundunterschlagung, d. h. der Finder kann sich nach § 246 StGB strafbar machen:

§ 246 StGB Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Davon abgesehen, gibt es vielleicht irgendwo einen Katzenhalter, der sich große Sorge um seine Samtpfote macht.

[green_box]Fazit: Nicht jede zugelaufene Katze ist herrenlos. Nicht immer ist ein Eingreifen erforderlich. Der Fund muss immer umgehend bei den zuständigen Stellen gemeldet werden. [/green_box]

(zuletzt aktualisiert: 05.11.2018)