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Ziemlich regelmäßig liest man in Foren Fragen, wie viel denn diese und jene Behandlung beim Tierarzt kostet und ist dann häufig erstaunt, dass doch große Unterschiede zwischen den einzelnen Tierärzten zu herrschen scheinen.

Jedoch ist es so, dass sich alle praktizierenden Tierärzte in Deutschland nach der GOT zu richten haben und bei wiederholter Unterschreitung der Mindestsätze empfindliche Strafen (genannt waren 250.000 €) zu erwarten sind.

Was ist die GOT?

Die GOT stellt die Gebührenordnung für Tierärzte dar und ist eine Verordnung der Bundesregierung, die in ihrer aktuellen Fassung (Januar 2006) seit dem 28. Juli 1999 gültig ist. Diese Gebührenordnung dient grundsätzlich dem Schutz der Verbraucher (Tierhalter) vor überteuerten Abrechnungen und soll verhindern, dass durch einen aggressiven Preiswettbewerb die Qualität der tierärztlichen Behandlung beeinträchtigt wird.

In der GOT sind um die 800 einzelne Leistungen in drei großen Bereichen zusammengefasst, den Grundleistungen, den besonderen Leistungen und den Leistungen bezogen auf die einzelnen Organsysteme. Jeder dieser einzelnen medizinischen Schritte wird mit einem Mindestsatz benannt. Die Einzelleistungen werden dann nach dem Baukastenprinzip individuell zusammengestellt, damit die vollständige Behandlung abgerechnet werden kann. Dies ist notwendig, da eine Behandlung in der Regel so individuell wie der Patient sein muss und nur schwerlich pauschal abgerechnet werden kann.

Was darf der Tierarzt maximal berechnen?

Ein Tierarzt darf das Ein- bis Dreifache des Gebührensatzes berechnen. Welcher Satz berechnet wird, wird je nach Fall, den örtlichen Gegebenheiten (Land oder Stadt z. B.), nächtlicher Einsatz, Schweregrad bestimmt. Eine Über- und Unterschreitung des Satzes ist, entgegen häufiger Meinung, grundsätzlich ebenso möglich, jedoch nur in begründeten Fällen und nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Im Notdienst kann der bis zu 4-fache Satz berechnet werden. Zudem wird dann immer eine Notdienstgebühr fällig (59,90 €).

Was darf alles berechnet werden?

Wie schon erwähnt, setzen sich die Tierarztkosten aus verschiedenen Einzelleistungen zusammen. So werden bei einer Kastration beispielsweise nicht nur der Satz für die Kastration an sich, sondern auch die Kosten für die Narkose, Verbrauchsmaterial, Voruntersuchungen etc. berechnet. Arzneimittel dürfen nach gesetzlicher Arzneimittelverordnung natürlich vom Tierarzt ebenso in Rechnung gestellt werden, wie Barauslagen (z. B. Porto für Labor) und Fahrtkosten. Das Wegegeld berechnet sich tagsüber aus 2,30 € pro Doppelkilometer (min. 8,60 €) und nachts 3,40 € je Doppelkilometer (min. 11,40 €).

Bei Verhaltenstherapie und ähnlichen Leistungen kann auch zusätzlich ein Zeitfaktor berechnet werden, hier liegt die Zeitgebühr bei 16,00 € je 15 Minuten.

Die in der GOT genannten Sätze sind immer netto, d. h. zuzüglich Umsatzsteuer.

Vorteile für den Tierhalter

Neben den oben bereits genannten Vorteilen hat der Katzenbesitzer durch die Einzelleistungen in der GOT natürlich in gewissem Rahmen auch die Möglichkeit, die Behandlung seiner Katze individuell nach eigenen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten zusammenzustellen bzw. den Tierarzt entsprechend zu wählen.

So kostet eine Kastration mit schonenderer Gasnarkose und umfassender Überwachung während und nach der OP in der Tierklinik natürlich in der Regel mehr, als wenn die Katze vom Tierarzt allein (oder maximal mit einem Mitarbeiter) mit einfacher Injektionsnarkose kastriert und dem Besitzer mehr oder weniger direkt nach der Operation wieder mitgegeben wird.

Weiterführende Informationen

Kommentar einer Tierärztin zur GOT
Erklärung GOT Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V.
Erklärung tierärztliche Gebühren/Bundesverband praktizierender Tierärzte e. V.
GOT

(Zuletzt aktualisiert: 12.08.2022)