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Wie bei der Ernährung so ist es bei der Frage, ob Wohnungshaltung (+ evtl. gesicherter Freigang) oder ungesicherter Freigang oft so, dass ein wahrer „Glaubenskrieg“ zwischen den Verfechtern der beiden Haltungsformen entbrennt und jede Seite ihre Art der Haltung als die einzig wahre ansieht.

Fakt ist, dass das Leben in ungesichertem Freigang für die Katze gefährlicher ist, als ein Leben in den eigenen vier Wänden und/oder im gesicherten Garten. Eine immense Anzahl Katzen wird Jahr für Jahr Opfer des Straßenverkehrs, von Jägern oder Katzenhassern. Gerade Katzen, die „besonders“ aussehen, werden auch gerne mal gestohlen. Durch Kontakt mit fremden Katzen kann es zur Infektion mit schwerwiegenden Krankheiten, wie zum Beispiel FIV („Katzenaids“) kommen. Parasiten sind da sicherlich noch das kleinste Übel.

Sieht man sich diese Auflistung an, ist die Wahl meist schnell auf reine Wohnungshaltung gefallen.

Nur was will die Katze?

Es gibt zahlreiche Katzen, die mit dem Leben in der Wohnung, im Idealfall mit gesichertem Balkon oder Garten rundum zufrieden sind und gar kein Verlangen danach haben, die große weite Welt zu erkunden. Entweder weil sie diese nicht kennen oder auch einfach genug davon haben. Madame Hexe ist so ein Fall.

Es gibt aber auch Freigeister, die dem Leben im „goldenen Käfig“ als Wohnungstiger nichts abgewinnen können, egal wie viele soziale Kontakte, Beschäftigung und Abwechslung sie doch haben mögen. Solchen Katzen tut man meist keinen Gefallen, wenn man sie zu ihrer eigenen Sicherheit in den eigenen vier Wänden hält.

Diese Freigeister müssen übrigens nicht zwangsläufig ehemalige Freigänger sein. Auch Wohnungskatzen können plötzlich einen Freiheitsdrang entwickeln, der sich auch durch Spaziergänge an der Leine oder Terrasse, Balkon und Garten nicht abstellen lässt (schon mehrmals erlebt). Auch bei vormals reinen Wohnungskatzen ist es oft so, dass sie die Möglichkeit zum Freigang gerne annehmen, sobald sie die Möglichkeit dazu haben, auch wenn sie vielleicht vorher nichts vermisst haben. Wobei man im Endeffekt immer nur vermuten kann, was in so einem Katzenkopf vorgeht…

In jedem Fall gilt es genau abzuwägen und im Endeffekt zum Wohl der Katze zu entscheiden, was auch bedeuten kann, dass man die Katze zu Menschen vermittelt, die ihr die Freiheit gewähren können, die sie braucht. Eine belebte Innenstadt oder eine Wohnung an einer Hauptverkehrsstraße ist nicht die beste Basis, um Katzen frei laufen zu lassen.

Was ist zu beachten, wenn man Katzen Freigang gewährt?

Katzen, die ungesicherten Freigang genießen, sollten diesen so gefahrlos wie möglich genießen können. Aus diesem Grund ist das Leben in ruhiger, verkehrsarmer Umgebung in der Nähe von Wiesen und Feldern sicherlich ein guter Ausgangspunkt.

Da die Gefahr mit Parasiten befallen zu werden, im Freigang steigt, sollten Freigängerkatzen regelmäßig vorbeugend gegen Parasiten behandelt werden (z. B. mit Spot-Ons) und auch regelmäßig entwurmt werden. Grundsätzlich ist eine vorherige Kotuntersuchung (gesammelt über 3 Tage) sinnvoll, um einen Befall festzustellen, allerdings ist es bei Freigängern oft so, dass diese sich in freier Wildbahn erleichtern und man so meist auf Verdacht entwurmen muss. Ein aktueller Impfschutz gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche und unter Umständen auch Tollwut und Leukose sollte nicht fehlen.

Um die Katzen im Verlustfall zweifelsfrei identifizieren zu können, sollten sie gechippt und bei den entsprechenden Stellen (Tasso, Deutsches Haustierregister etc.) registriert werden. Eine zusätzliche Tätowierung kann sinnvoll sein, da sich die Sache mit dem Chip teilweise noch nicht herumgesprochen hat und Fundtiere nicht zwangsläufig auf diesen untersucht werden. Eine Tätowierung fällt auch privaten Findern eher auf.

Eine Kastration von Katze und Kater beugt nicht nur einer unkontrollierten Vermehrung vor, sondern schützt auch vor beim Deckakt oder Katerkämpfen übertragenen Krankheiten und schränkt den Aktionsradius der Freigängerkatzen ein, wodurch das Verletzungsrisiko sinkt.

Viele seriöse Züchter und auch so manch Vermieter verbieten den ungesicherten Freigang. Darüber hinaus ist es auch kein Schaden, im Vorfeld mit den Nachbarn zu sprechen, um Streitigkeiten vorzubeugen, sollte die Katze das nachbarliche Gemüsebeet als Katzentoilette nutzen oder ähnliches. Kranke Katzen oder Katzen mit Behinderung sollten keinen ungesicherten Freigang genießen dürfen.

Fazit: Grundsätzlich gibt es bei der Frage, ob Wohnungshaltung oder Freigang nun das einzig Wahre ist, kein richtig oder falsch. Im Endeffekt sollte immer das Wohl der Katze im Vordergrund stehen.

(Bild: (c) sokaeiko / pixelio.de)