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Recht
Dürfen Jäger Katzen einfach abschießen?
Dürfen Jäger Katzen generell abschießen?
Zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigte Personen, wie es so schön heißt, sind von Gesetz wegen befugt, streunende Katzen abzuschießen. Katzen werden dann als streunend bezeichnet, wenn sie sich mehr als 200 bis 500 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt aufhalten. Dass das für Katzen nicht wirklich große Entfernungen sind, besonders wenn man angrenzend an ein Waldgebiet wohnt, versteht sich eigentlich von selbst. Die genaue zulässige Entfernung variiert je nach Bundesland und Jahreszeit.
Es dürfen auch Katzen getötet werden, die in Fallen gefangen wurden. Dazu ist zu sagen, dass grundsätzlich nur Fanggeräte erlaubt sind, die entweder lebend unversehrt fangen (Lebendfallen) oder sofort töten. Tellereisen und andere mit unfassbaren Qualen verbundene Festhaltefallen dürfen zwar nach wie vor hergestellt, vertrieben, gekauft und besessen, jedoch nicht benutzt werden. Auch hier stellt sich die Frage nach der Dunkelziffer.
Warum ist der Abschuss von Katzen durch Jäger erlaubt?
Der Abschuss von Katzen, so heißt es, dient dem Schutz von Wildtieren, die Beute der Katze werden können, wie etwa Feldhasen, Wildkaninchen, diverse Vögel etc.
Allerdings ist schon lange bekannt, dass sich auch Freigänger zum größten Anteil von Nagern (ca. 80 %), also Mäusen etc. ernähren. Darüber hinaus gibt es auch keine verlässlichen Studien darüber, dass die Singvogel- und Niederwildbestände durch streunende Katzen wirklich bedroht werden, wobei es natürlich sicherlich Katzen gibt, die Gefallen daran finden, Kaninchen und andere größere Beutetiere zu jagen. Ob man von diesen jedoch auf alle anderen schließen kann, möchte ich doch bezweifeln.
Was ist der so genannte Härtenachweis?
In diversen Katzenforen, in denen über das Töten von Katzen durch jagdlich geführte Hunde diskutiert wird, fällt immer wieder einmal der Begriff „Härtenachweis“. Hierzu möchte ich euch einfach kurz einen Ausschnitt von der Internetpräsenz der „Wild und Hund“, einer doch sehr bekannten Jagdzeitschrift, zitieren:
Nach dem geltenden Tierschutzrecht ist die Abrichtung und das Prüfen von Hunden auf Schärfe an lebenden Katzen, Füchsen oder anderen Tieren verboten.
Allerdings besteht ein züchterisches und letztlich auch tierschützerisches Interesse daran, die gelegentlich einer praktischen Jagdausübung festgestellte Raubwildschärfe zu registrieren.
Das Töten des Raubwildes ist zunächst Aufgabe des Jagdaus-übungsberechtigten mit der Schusswaffe. Sofern jedoch der Jagdgebrauchshund das Raubwild bereits ergriffen hat und ein Schuss nicht mehr möglich ist, verstößt die Tötung durch den Jagdhund nicht gegen das geltende Tierschutzgesetz und ist damit eine waidgerechte Jagdausübung.
Wenn eine derartige Arbeit eines Jagdhundes von zwei zuverlässigen Zeugen auf einem entsprechenden Vordruck bescheinigt wird, kann beim Stammbuchamt des JGHV der Härtenachweis registriert werden. Wiederholung dieses Härtenachweises gibt es nicht, er wird nur einmal registriert.
Quelle: https://www.wildundhund.de/438,3200/
Es stellt sich die Frage, wie lange manch Jäger wartet, bis wirklich kein Schuss mehr möglich ist.
Wie gehe ich vor, wenn meine Katze von einem Jäger erschossen oder verletzt wurde?
Werdet ihr Zeuge, dass eure Katze oder ein anderer Freigänger von einem Jäger erschossen/verletzt wird, dann solltet ihr als Erstes die Stelle des Abschusses markieren. Zieht Zeugen hinzu und macht Fotos.
Danach sollte die Katze sofort zum Tierarzt gebracht werden und ein entsprechendes Gutachten verlangt werden. Die schriftliche Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie die Meldung bei der Unteren Jagdbehörde sind die nächsten Schritte. Auch der Landesjagdverband, Tierschutzverein und Presse sollten eine Kopie der Meldung erhalten.
Gebt keine Beweismittel aus der Hand und verlangt, falls noch nicht geschehen, immer die Herausgabe eurer verletzten oder toten Katze durch den Jäger.
Sind alle Jäger katzentötende Monster?
Natürlich nicht. Wie in jeder anderen Sparte gibt es auch unter Jägern solche und solche. So halten viele Jäger durchaus auch selbst Katzen und/oder wissen, wie viel Schmerz sie einem Katzenhalter antun, wenn sie sein Tier töten.
Andere schießen Katzen immerhin nur dann ab, wenn diese auch nachweislich wildern und nicht nur durch den Wald laufen. Bei „Spezialfällen“, die prinzipiell auf alle Katzen schießen, helfen übrigens auch Halsbänder nicht, die zudem noch ein großes Verletzungsrisiko für die Katze bereithalten.
Besitzt man Freigänger und wohnt mehr oder weniger in der Nähe bejagter Reviere lohnt es sich in jedem Fall im Vorfeld einmal mit dem zuständigen Jäger zu sprechen. Mit vielen Jägern kann man durchaus reden und zum Beispiel vereinbaren, dass sie sich melden, wenn sie eine Katze, die der eigenen ähnelt, im Wald antreffen.
Hier noch einige weiterführende Links zum Thema:
Haustierabschuss
Wildtierschutz Deutschland
Wird Haustierabschuss staatlich gefördert?
Haustierabschuss – eine unendliche Geschichte
Haustierabschuss durch Jäger
Jagd und Katze
(Bild: (c) Regina Kaute / pixelio.de)
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