Auch die beste Beziehung kann einmal in die Brüche gehen und gerade bei Haustieren stellt sich dann die Frage, wohin damit. Viele landen dann als „Scheidungswaisen“ im Tierheim, bei anderen entbrennt Streit, darüber wer die Katzen mitnimmt, ob die Katzen getrennt werden und wer dann welche Katze bei sich aufnimmt usw. Für alle Beteiligten und insbesondere auch für die Stubentiger keine schöne Situation. Wie sieht es rechtlich aus? Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich gelten Katzen (und andere Haustiere) vor dem Gesetz als Sache, werden also, wenn sie in der Ehe zusammen angeschafft wurden, grundsätzlich nach der Hausratsverordnung verteilt, also einem der ehemaligen Ehepartner zugesprochen. Je nach Fall wird hier individuell entschieden. Sind bei nichtehelichen Partnerschaften beide Parteien Eigentümer der Katze, also z. B. bei gemeinsamer Anschaffung, muss die Miteigentümerschaft aufgelöst werden, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Eine Teilung der „Sache Katze“ ist nicht möglich. Eine Auflösung der Eigentümerschaft durch Verkauf meist nicht erwünscht. Geht die Angelegenheit vor Gericht erfolgt eine Interessensabwägung, in die z. B. auch einfließen kann, wer sich …