Katze zugelaufen / Katze gefunden – was ist zu tun?

Tierschutz

Katze zugelaufen / Katze gefunden - was ist zu tun?

In letzter Zeit lese ich wieder vermehrt, dass arme ausgesetzte Katzen aufgenommen wurden und vermittelt werden sollen. Grundsätzlich natürlich toll, allerdings auf die Nachfrage, ob die Katze denn schon als Fundtier gemeldet wurde oder ob man zumindest mal beim Tierarzt war, um zu kontrollieren, ob sie gechipt ist... Fehlanzeige.

Schließlich sah die Katze ja so hungrig (wahlweise durch „einsam“, „dünn“, „traurig“... ersetzen) aus, die muss einfach ausgesetzt worden sein. Daher heute ein kleiner Einblick in die sinnvolle und rechtlich einwandfreie Vorgehensweise, wenn eine Katze gefunden wurde.

Feststellen, ob die Katze wirklich kein Zuhause hat

Katzen, besonders unkastrierte, sind auf ihren Streifzügen oft weit unterwegs und laufen auch gerne täglich ähnliche Wege ab. Es kann also gut sein, dass eine Katze regelmäßig vorbeikommt, aber dennoch ein Zuhause hat, in dem sie regelmäßig gefüttert und umsorgt wird.

Dass eine Katze kein Halsband trägt, ist ebenfalls keine Gewähr dafür, dass sie kein Zuhause hat, da viele Katzenhalter aus Sicherheitsgründen zu Recht auf Halsbänder verzichten. Es gilt also gut zu beobachten, bevor man eine Katze aufnimmt oder im eigenen Garten anfüttert.

Sonderfall: Die Katze wurde definitiv ausgesetzt

Wenn ihr eine Katze in einem zugeklebten Karton, im Transportkorb irgendwo im Park findet oder ähnliches, könnt ihr mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass die Katze ausgesetzt wurde. Wartet dann bitte eine angemessene Zeit (es soll durchaus Menschen geben, die ihre Katze unbeaufsichtigt in der Transportbox an der Raststätte abstellen, damit sie während der Pipipause frische Luft schnappen kann) und nehmt die Katze dann mit und/oder informiert sofort die Polizei oder den örtlichen Tierschutz, damit sich um das Tier gekümmert wird. Meist hat man gerade an Parkplätzen o. ä. die Nummer der Polizei schneller bei der Hand. Bitte warten, bis jemand vor Ort ist. Wenn ihr die Katze mitnehmt, den Fund ebenfalls bei den zuständigen Stellen melden.

Sonderfall: Die Katze ist verletzt

Einer verletzten Katze muss geholfen werden. Seid jedoch vorsichtig, damit euch die Katze nicht verletzt. Lederhandschuhe, sofern vorhanden, sind in vielen Fällen sicherlich von Vorteil. Das Tier bitte nach Möglichkeit nur in einem geeigneten Behälter zum Tierarzt transportieren und nur im äußersten Notfall ohne.

Es nützt niemandem etwas, wenn ihr durch eine panische Katze im Auto einen Unfall baut. Traut ihr euch das nicht zu, informiert bitte die Polizei oder den örtlichen Tierschutzverein und wartet, bis jemand vor Ort ist.

Sonderfall: Die Katze wirkt vernachlässigt / stark abgemagert

Nur weil eine Katze dünn oder ungepflegt aussieht, muss sie nicht herrenlos sein, es ist aber möglich, dass es sich um eine entlaufene Katze handelt, die schon längere Zeit draußen unterwegs ist. Katzen laufen oft weite Strecken. Es kann auch sein, dass sie zwar Besitzer hat, diese sich aber nicht wirklich um sie kümmern.

Handelt bitte spätestens, wenn die Katze krank wirkt, stark abgemagert und/oder ungepflegt ist, stark mit Parasiten befallen ist oder kahle Stellen im Fell aufweist. Die Katze in jedem Fall erst dem Tierarzt vorstellen, besonders wenn ihr eigene Katzen habt. Kahle Stellen können auf Hautpilzerkrankungen bei der Katze hinweisen, die auch den Menschen befallen können, also Vorsicht.

Eine Katze, die bettelt oder regelmäßig auf dem Grundstück erscheint, bitte grundsätzlich nicht einfach füttern. Wirkt die Katze sehr hungrig, füttert ihr die Katze maximal einmal und wartet dann ab. Kommt sie regelmäßig wieder, dann gebt ihr bitte höchstens täglich eine kleine Portion, die sie nicht davon abhält, nach Hause zum Futtern zu gehen und hängt Zettel auf, in denen ihr informiert, dass euch die Katze regelmäßig besucht und fragt, ob sie vielleicht jemand kennt. Nehmt die Katze bitte vorerst nicht mit ins Haus, außer wenn wirklicher Handlungsbedarf besteht.

Sonderfall: Wilde Kitten im Garten

Es kommt vor, dass wilde Hauskatzen ihren Nachwuchs im eigenen Garten, Schrebergarten, Schuppen etc. bekommen. Damit die Kleinen nicht wild aufwachsen und sich als Streuner munter weiter vermehren oder früh sterben, sollte gehandelt werden. Im Idealfall wird die Mutter samt Kitten eingefangen. Holt euch dazu am besten Hilfe vom Tierschutz, wenn ihr keine Erfahrung damit habt. Ist die Mutter grundsätzlich zutraulich, klappt es vielleicht auch ohne.

Auf jeden Fall solltet ihr die Katzenfamilie genau beobachten, um festzustellen, wie viele Katzenkinder vorhanden sind, damit keines versehentlich zurückbleibt. Nach dem Einfangen stellt ihr Mutter und Nachwuchs am besten zeitnah dem Tierarzt vor und entscheidet ggf. in Zusammenarbeit mit dem Tierschutz über das weitere Vorgehen. Auf jeden Fall sollten die Mutter kastriert und die Kitten im entsprechenden Alter in gute Hände vermittelt werden. Ob die Mutter an der Fundstelle wieder freigelassen werden kann oder auch vermittelt wird, kommt auf den Einzelfall an.

Sonderfall: Die Katze befindet sich in unmittelbarer Gefahr

Wenn ihr eine Katze mitten auf einer stark befahrenen Straße oder an einer anderen Stelle seht, an der sie in unmittelbarer Gefahr schwebt, dann zögert bitte nicht und versucht die Katze einzusammeln. Das Ganze bitte vernünftig, also bitte eher die zuständigen Stellen informieren, als z. B. auf eigene Faust auf den nächsten Baum zu klettern und dann abzustürzen.

Sonderfall: Katze im Mehrfamilienhaus gefunden

Wenn ihr in einem Mehrfamilienhaus lebt und eine Katze auf dem Flur findet, kann es sein, dass es sich um eine entlaufene Wohnungskatze handelt. In diesem Fall ist es natürlich sinnvoll, dafür zu sorgen, dass die Katze nicht auf die Straße läuft. Nehmt die Katze im Zweifelsfall mit und befragt die Bewohner, ob sie von jemandem vermisst wird. Zusätzlich am besten einen deutlichen Hinweis an eurer Haustür oder an einem stark frequentierten Ort (Briefkästen o. ä.) am besten mit Bild anbringen.

Findet sich niemand, die Katze bitte als Fundtier melden, da es möglich ist, dass sie einfach mit ins Haus geschlüpft ist, dort aber eigentlich gar nicht hingehört.

Sonderfall: Katze im Keller, Schuppen oder Gartenhaus

Immer wieder einmal werden Katzen versehentlich im Keller, der Garage, im Gartenhaus oder an einem anderen Ort eingesperrt. Findet ihr dort eine Katze, gebt ihr bitte etwas Wasser und öffnet die Tür, damit sie nach Hause laufen kann. Verschwindet sie auch nach längerer Zeit nicht oder hätte die Möglichkeit, den Raum freiwillig zu verlassen und kommt immer wieder, könnte es sich um eine Fundkatze handeln. Überprüft bitte, bevor ihr die Katze mit ins Haus nehmt oder ins Tierheim bringt, ob es sich eventuell um ein weibliches Tier handelt, das dort seine Jungen aufzieht.

Eine Fundkatze aufnehmen

Haltet ihr eine Katze für herrenlos oder entlaufen und möchtet sie (vorübergehend oder für immer) aufnehmen, dann sollte sie zuerst vom Tierarzt untersucht werden, um zu sehen, ob sie gesund ist und um die Ansteckung eurer eigenen Haustiere zu verhindern. Beim Tierarzt kann auch geprüft werden, ob die Katze einen Chip trägt. Ob sie tätowiert ist, könnt ihr selbst kontrollieren, indem ihr euch die Ohren der zugelaufenen Katze genauer anseht. Bitte in jedem Fall auch prüfen bzw. vom Tierarzt prüfen lassen, ob es sich um eine weibliche Katze handelt, die kürzlich geworfen hat.

Außerdem muss der Fund in jedem Fall bei den zuständigen Stellen (Gemeinde, Tierschutz, Polizei, je nachdem, wer bei euch zuständig ist) gemeldet werden. Zusätzlich am besten Zettel mit der Fundmeldung aufhängen und ein wachsames Auge auf Suchmeldungen in der Umgebung und in der Zeitung haben. Von Vorteil ist es auch, die Tierärzte in der Umgebung zu informieren, viele besorgte Katzenhalter fragen dort nach. Auf vielen Internetseiten (z. B. bei Tasso) und in der Tageszeitung kann oft kostenlos eine Fundmeldung geschalten werden. Eine Auswahl an nützlichen Links findet ihr hier. Wenn ihr die Katze nicht behalten könnt oder möchtet, bringt sie bitte ins Tierheim.

Die rechtliche Seite

Fundtiere sind zwar keine Sachen, dennoch gelten für sie die fundrechtlichen Bestimmungen nach §§965 bis §§984 BGB. Das bedeutet, die Tiere müssen UMGEHEND offiziell als Fund gemeldet und an ihren Besitzer zurückgegeben werden, wenn er gefunden werden kann. Die zuständige Stelle (Gemeinde, Fundbüro, Polizei...) muss die offizielle Fundmeldung entgegennehmen und das Tier für bis zu 6 Monate tiergerecht unterbringen, füttern und bei Bedarf tierärztlich versorgen lassen. Meist wird diese Aufgabe vom zuständigen Tierheim/Tierschutzverein übernommen. Auch der Finder darf das Tier grundsätzlich tiergerecht beherbergen und kann es nach Ablauf von 6 Monaten endgültig behalten.

Wird der Eigentümer gefunden, hat er nach §970 BGB die Kosten für die tierärztliche Erstversorgung, Unterbringung und Verpflegung zu tragen. Kann er nicht ermittelt werden, kommt die zuständige Gemeinde für die Kosten auf, jedoch erst ab Tag der Fundmeldung und für maximal 30 Tage.

Den Fund eines Tieres nicht UMGEHEND zu melden, gilt grundsätzlich als Fundunterschlagung, d. h. der Finder kann sich nach § 246 StGB strafbar machen:

§ 246 StGB Unterschlagung
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Ist in den Fällen des Absatzes 1 die Sache dem Täter anvertraut, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Davon abgesehen, gibt es vielleicht irgendwo einen Katzenhalter, der sich große Sorge um seine Samtpfote macht.

[green_box]Fazit: Nicht jede zugelaufene Katze ist herrenlos. Nicht immer ist ein Eingreifen erforderlich. Der Fund muss immer umgehend bei den zuständigen Stellen gemeldet werden. [/green_box]

(zuletzt aktualisiert: 05.11.2018)

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Trennung – wer bekommt die Katzen?

Recht

Trennung - wer bekommt die Katzen?

Auch die beste Beziehung kann einmal in die Brüche gehen und gerade bei Haustieren stellt sich dann die Frage, wohin damit. Viele landen dann als „Scheidungswaisen“ im Tierheim, bei anderen entbrennt Streit, darüber wer die Katzen mitnimmt, ob die Katzen getrennt werden und wer dann welche Katze bei sich aufnimmt usw. Für alle Beteiligten und insbesondere auch für die Stubentiger keine schöne Situation.

Wie sieht es rechtlich aus?

Das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Grundsätzlich gelten Katzen (und andere Haustiere) vor dem Gesetz als Sache, werden also, wenn sie in der Ehe zusammen angeschafft wurden, grundsätzlich nach der Hausratsverordnung verteilt, also einem der ehemaligen Ehepartner zugesprochen. Je nach Fall wird hier individuell entschieden.

Sind bei nichtehelichen Partnerschaften beide Parteien Eigentümer der Katze, also z. B. bei gemeinsamer Anschaffung, muss die Miteigentümerschaft aufgelöst werden, wenn keine Einigung erzielt werden kann. Eine Teilung der „Sache Katze“ ist nicht möglich. Eine Auflösung der Eigentümerschaft durch Verkauf meist nicht erwünscht. Geht die Angelegenheit vor Gericht erfolgt eine Interessensabwägung, in die z. B. auch einfließen kann, wer sich hauptsächlich um die Katzen gekümmert hat, wer für Tierarztbesuche aufgekommen ist etc. Der Partner, der das Tier nicht erhält, muss eine Entschädigung erhalten, in die neben dem materiellen Wert, auch der „ideele Wert“ (die Zuneigung und Bindung zum Tier) mit einfließt.

Ein Familienbesuchsrecht (Umgangsrecht), wie bei Kindern gibt es für Haustiere in der Regel nicht.

Kann man Streitigkeiten im Vorfeld vermeiden?

Schwer zu sagen, das kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich ist es jedoch kein Schaden, vor Anschaffung der Katzen darüber zu sprechen, wer die Katzen nimmt, sollte es zu einer Trennung kommen. Sicherheitshalber kann man diese Übereinkunft auch schriftlich festhalten, gerade bei einer nicht einvernehmlichen Trennung kann eine mündliche Vereinbarung schnell vergessen werden.

Was ist für die Katze(n) am besten?

Trotz allen rechtlichen Regelungen und vorherigen Übereinkünften sollte letzten Endes natürlich immer das Wohl der Tiere im Vordergrund stehen und nicht die Wünsche der einzelnen Parteien. Für die Katzen ist es wichtig, dass ihr Leben weiterhin in geregelten Bahnen verläuft und sie die gewohnte Aufmerksamkeit bekommen können. Auch sollte in die Entscheidung mit einfließen, wer die Bezugsperson im Haushalt ist, ob die Katzen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, ob die Katzen sehr aneinander hängen, so dass eine Trennung nicht in Frage kommt, ob die finanziellen Mittel vorhanden sind, die Katzen adäquat, auch im Krankheitsfall, zu versorgen usw.

Auch wenn die Katzen in der gewohnten Umgebung bei ihrer Bezugsperson und ihrem Katzenkumpel bleiben können, so merken sie doch, dass plötzlich ein Mensch fehlt und auch, dass ihr Personal vielleicht plötzlich sehr traurig ist. Hier ist Feingefühl gefragt und vermehrte Streicheleinheiten freuen nicht nur die Katzen, sondern auch den eventuell von Liebeskummer geplagten Halter.

Verlief die Trennung einvernehmlich, wäre zu überlegen, ob der Ex-Partner nicht vielleicht weiterhin als Catsitter zur Verfügung steht. Schließlich kennt er/sie die Katzen, ihre Eigenheiten, eventuelle Krankheiten etc. viel besser, als die meisten Außenstehenden.

Habt ihr irgendwelche Vereinbarungen bezüglich der Katzen getroffen, falls es zu einer Trennung kommen sollte?

(Bild: (c) Hausmacher Art / pixelio.de )

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Dürfen Jäger Katzen einfach abschießen?

Recht

Dürfen Jäger Katzen einfach abschießen?

Immer wieder hört man davon, dass Katzen von Jägern abgeschossen werden. Dabei gehen Schätzungen von etwa 400.000 Katzen jährlich in Deutschland aus. Genaue Zahlen liegen nach meinem derzeitigen Kenntnisstand nicht vor, da nur in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hamburg und Hessen entsprechende Statistiken geführt werden, wobei auch hier sicherlich eine Vielzahl der erschossenen Tiere einfach beseitigt und nicht ordnungsgemäß gemeldet wird.

Dürfen Jäger Katzen generell abschießen?

Zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigte Personen, wie es so schön heißt, sind von Gesetz wegen befugt, streunende Katzen abzuschießen. Katzen werden dann als streunend bezeichnet, wenn sie sich mehr als 200 bis 500 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt aufhalten. Dass das für Katzen nicht wirklich große Entfernungen sind, besonders wenn man angrenzend an ein Waldgebiet wohnt, versteht sich eigentlich von selbst. Die genaue zulässige Entfernung variiert je nach Bundesland und Jahreszeit.

Es dürfen auch Katzen getötet werden, die in Fallen gefangen wurden. Dazu ist zu sagen, dass grundsätzlich nur Fanggeräte erlaubt sind, die entweder lebend unversehrt fangen (Lebendfallen) oder sofort töten. Tellereisen und andere mit unfassbaren Qualen verbundene Festhaltefallen dürfen zwar nach wie vor hergestellt, vertrieben, gekauft und besessen, jedoch nicht benutzt werden. Auch hier stellt sich die Frage nach der Dunkelziffer.

Warum ist der Abschuss von Katzen durch Jäger erlaubt?

Der Abschuss von Katzen, so heißt es, dient dem Schutz von Wildtieren, die Beute der Katze werden können, wie etwa Feldhasen, Wildkaninchen, diverse Vögel etc.

Allerdings ist schon lange bekannt, dass sich auch Freigänger zum größten Anteil von Nagern (ca. 80 %), also Mäusen etc. ernähren. Darüber hinaus gibt es auch keine verlässlichen Studien darüber, dass die Singvogel- und Niederwildbestände durch streunende Katzen wirklich bedroht werden, wobei es natürlich sicherlich Katzen gibt, die Gefallen daran finden, Kaninchen und andere größere Beutetiere zu jagen. Ob man von diesen jedoch auf alle anderen schließen kann, möchte ich doch bezweifeln.

Was ist der so genannte Härtenachweis?

In diversen Katzenforen, in denen über das Töten von Katzen durch jagdlich geführte Hunde diskutiert wird, fällt immer wieder einmal der Begriff "Härtenachweis". Hierzu möchte ich euch einfach kurz einen Ausschnitt von der Internetpräsenz der "Wild und Hund", einer doch sehr bekannten Jagdzeitschrift, zitieren:

Nach dem geltenden Tierschutzrecht ist die Abrichtung und das Prüfen von Hunden auf Schärfe an lebenden Katzen, Füchsen oder anderen Tieren verboten.

Allerdings besteht ein züchterisches und letztlich auch tierschützerisches Interesse daran, die gelegentlich einer praktischen Jagdausübung festgestellte Raubwildschärfe zu registrieren.

Das Töten des Raubwildes ist zunächst Aufgabe des Jagdaus-übungsberechtigten mit der Schusswaffe. Sofern jedoch der Jagdgebrauchshund das Raubwild bereits ergriffen hat und ein Schuss nicht mehr möglich ist, verstößt die Tötung durch den Jagdhund nicht gegen das geltende Tierschutzgesetz und ist damit eine waidgerechte Jagdausübung.

Wenn eine derartige Arbeit eines Jagdhundes von zwei zuverlässigen Zeugen auf einem entsprechenden Vordruck bescheinigt wird, kann beim Stammbuchamt des JGHV der Härtenachweis registriert werden. Wiederholung dieses Härtenachweises gibt es nicht, er wird nur einmal registriert.

Quelle: https://www.wildundhund.de/438,3200/

Es stellt sich die Frage, wie lange manch Jäger wartet, bis wirklich kein Schuss mehr möglich ist.

Wie gehe ich vor, wenn meine Katze von einem Jäger erschossen oder verletzt wurde?

Werdet ihr Zeuge, dass eure Katze oder ein anderer Freigänger von einem Jäger erschossen/verletzt wird, dann solltet ihr als Erstes die Stelle des Abschusses markieren. Zieht Zeugen hinzu und macht Fotos.

Danach sollte die Katze sofort zum Tierarzt gebracht werden und ein entsprechendes Gutachten verlangt werden. Die schriftliche Anzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft sowie die Meldung bei der Unteren Jagdbehörde sind die nächsten Schritte. Auch der Landesjagdverband, Tierschutzverein und Presse sollten eine Kopie der Meldung erhalten.

Gebt keine Beweismittel aus der Hand und verlangt, falls noch nicht geschehen, immer die Herausgabe eurer verletzten oder toten Katze durch den Jäger.

Sind alle Jäger katzentötende Monster?

Natürlich nicht. Wie in jeder anderen Sparte gibt es auch unter Jägern solche und solche. So halten viele Jäger durchaus auch selbst Katzen und/oder wissen, wie viel Schmerz sie einem Katzenhalter antun, wenn sie sein Tier töten.

Andere schießen Katzen immerhin nur dann ab, wenn diese auch nachweislich wildern und nicht nur durch den Wald laufen. Bei "Spezialfällen", die prinzipiell auf alle Katzen schießen, helfen übrigens auch Halsbänder nicht, die zudem noch ein großes Verletzungsrisiko für die Katze bereithalten.

Besitzt man Freigänger und wohnt mehr oder weniger in der Nähe bejagter Reviere lohnt es sich in jedem Fall im Vorfeld einmal mit dem zuständigen Jäger zu sprechen. Mit vielen Jägern kann man durchaus reden und zum Beispiel vereinbaren, dass sie sich melden, wenn sie eine Katze, die der eigenen ähnelt, im Wald antreffen.

Hier noch einige weiterführende Links zum Thema:

Haustierabschuss
Wildtierschutz Deutschland
Wird Haustierabschuss staatlich gefördert?
Haustierabschuss - eine unendliche Geschichte
Haustierabschuss durch Jäger
Jagd und Katze

(Bild: (c) Regina Kaute / pixelio.de)

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